Was versteht man unter einer Erbschaftssteuer?
Die Erbschaftssteuer ist eine vom Staat erhobene Steuer auf die Übertragung von Eigentum von einer Generation auf eine andere. Der Zweck dieser Steuer besteht darin, die Anhäufung von Vermögen zu verhindern und es umzuverteilen. Sie soll dafür sorgen, dass Menschen, die viel Geld oder Vermögen erben, nicht ohne eine angemessene Besteuerung davonkommen.
Die Steuer muss von der Person gezahlt werden, die das Eigentum erhält, und wird nicht automatisch von der Erbmasse abgezogen.
Die Höhe der zu zahlenden Erbschaftssteuer hängt davon ab, welche Art von Vermögen man erhält und wie hoch dessen Wert ist. Auch ein Steuerberater für Erbschaftssteuer kann hier unterstützen und Antworten liefern.
Der Satz der Erbschaftssteuer hängt von einigen Faktoren ab, darunter ist:
- Der Wert des Nachlasses.
- Ob es Ehegatten oder Kinder gibt
- Ob es andere Begünstigte gibt oder nicht.
- Die Beziehung zwischen dem Begünstigten und dem Verstorbenen.
- Und ob es wohltätige Spenden gibt oder nicht.
In Deutschland bewegt sich der Satz der zu zahlenden Erbschaftsteuer zwischen 7 % und 50 %
Wie hoch sind die Sätze für die Erbschaftssteuer?
Die Sätze der Erbschaftssteuer sind je nach Verwandtschaftsverhältnis zwischen Erblasser und Erbe unterschiedlich. Die verschiedenen Klassen findet man im § 15 des ErbStG.
In Deutschland gibt es drei Klassen der Erbschaftsteuer. In die Klasse 1 fallen alle engen Verwandten und Familienmitglieder. Das sind Ehegatten, Kinder, Eltern, Enkelkinder, deren Eltern verstorben sind und adoptierte Kinder.
In die Klasse 2 fallen Eltern und Großeltern beim Erwerb durch Schenkung, Geschwister, Kinder der Geschwister, Stiefeltern, Schwiegerkinder, Schwiegereltern, geschiedene Ehepartner und Lebenspartner einer aufgehobenen Lebenspartnerschaft.
In die Klasse 3 fallen alle anderen Empfänger einer Schenkung oder Erbschaft.
Die Sätze der Erbschaftssteuer variieren je nach Gesamtwert des Nachlasses und der jeweiligen Steuerklasse.
Gibt es Befreiungen von der Erbschaftssteuer?
Es gibt einige gängige Ausnahmen, die man kennen sollten, bevor man Änderungen an dem Testament vornimmt. Die Freibeträge werden vom § 16 des ErbStG geregelt.
Es gibt eine Befreiung für den Ehegatten oder Lebenspartner. Das bedeutet, wenn Sie Ihrem Ehegatten oder Lebenspartner etwas in Ihrem Testament hinterlassen, muss er bis zu einem gewissen Betrag keine Erbschaftssteuer zahlen. Der Freibetrag beträgt 500-000 Euro.
Für Kinder und Enkelkinder, deren Eltern verstorben sind, sowie für Stief- und Adoptivkinder gilt eine Obergrenze von 400.000 Euro.
Für Enkelkinder beträgt die Obergrenze 200.000 Euro und für Urenkel, für Eltern und Großeltern beim Erwerb durch Erbschaft ist die Höhe des Freibetrages 100.000 Euro.
Alle hier angeführten Personen müssen bei einer Erbschaft für den Betrag, der den Freibetrag übersteigt, eine ist eine Steuer zwischen 7 % und 30 % zu zahlen ist.
In der Steuerklasse 2 beträgt der Freibetrag 20.000 Euro und es ist für den Betrag, der den Freibetrag übersteigt, eine Steuer zwischen 30 % und 50 %.
Die Erbschaftssteuererklärung
Wer eine Erbschaft antritt, der muss dem für die Erbschaftsteuer zuständigen Finanzamt die Erbschaft melden. Es gilt hier eine Frist von drei Monaten nach Antritt des Nachlasses. Welches Finanzamt für die Steuer zuständig ist, erfahren Sie über ihr zuständiges Finanzamt.