Nach einem Unfall entstehen oft Schadensersatzansprüche, die von der Versicherung geltend gemacht werden können. Um die Höhe dieser Schadensansprüche festzustellen, ist die Beauftragung eines Sachverständigen notwendig, der genauer analysiert, welche Schäden als direkte Ursache dieses Unfalles anzusehen sind. Für die Schadensregulierung sind sowohl der Restwert, die Wertminderung als auch der Wiederbeschaffungswert ausschlaggebend. Ab einer bestimmten Schadenshöhe ist die Beauftragung eines Gutachters obligatorisch. Ob ein eigener Gutachter beauftragt werden sollte, möchten wir in diesem Artikel genauer erklären.
Haben Unfallbeteiligte das Recht auf einen eigenen Gutachter?
Grundsätzlich haben Geschädigte immer das Recht, einen Gutachter ihrer Wahl und ihres Vertrauens zu konsultieren, der Beweise sichert, den Schadensumfang ermittelt und die konkrete Schadenshöhe berechnet. Selbst dann, wenn die Versicherung einen eigenen Gutachter beauftragt hat, steht es dem Geschädigten frei, einen zusätzlichen Gutachter zu konsultieren.
Wird ein solches Gutachten in Auftrag gegeben, muss dieses von der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers übernommen werden, unter der Voraussetzung, dass es sich um einen unverschuldeten Unfall handelt. Allerdings sind Bagatellschäden ausgenommen, die Grenze liegt bei einer Schadenshöhe von 750 Euro. Ist eine Teilschuld vorhanden, könnte die Teil- oder Kaskoversicherung die Kosten für ein solches Gutachten übernehmen. In diesem Fall liegen Bagatellschäden unterhalt von 2000 Euro.
Warum ist es wichtig einen eigenen Gutachter zu konsultieren?
Damit die Versicherung den Unfallschaden bezahlt, ist ein vollumfängliches Gutachten erforderlich. Nur wenn die Schäden am Fahrzeug anerkennt werden, lassen sich darauf aufbauend auch Schadensersatzansprüche ableiten. Diese Schadensersatzansprüche basieren auf der Schadenshöhe, die im Gutachten beziffert ist.
Ein solches Gutachten beinhaltet
- Reparaturkosten
- Restwert des Fahrzeugs
- Wertminderung
- Ausfallzeiten
Gerade die Ausfallzeiten sind wichtig, um die Nutzungsausfallentschädigung bewerten zu können. Nur dann, wenn alle diese Faktoren vollumfänglich berücksichtigt worden sind, kann der Schaden auch angemessen beurteilt werden. Durch einen eigenen Gutachter wie Car 2 Rate aus Hamburg wird dieser Beweis der Schadenshöhe erbracht.
Warum sich Geschädigte nicht auf die Versicherung verlassen sollten, liegt dabei klar auf der Hand. Ein Gutachter, der von der Versicherung beauftragt worden ist, orientiert sich an den Interessen der Versicherung. Demnach wird der Gutachter auch darauf achten, dass der Schaden so gering wie möglich ausfällt, damit die Kosten für die Versicherung sich im Rahmen halten. Ein unabhängiger Gutachter hingegen wird sämtliche Faktoren miteinbeziehen, die notwendig sind, damit der Geschädigte zu seinem Recht kommt. Darüber hinaus gibt das Gutachten dem Geschädigten auch ein Beweis, der notwendig ist, wenn es zu Unstimmigkeiten mit der Versicherung kommt.
Worauf sollten Geschädigte bei der Auswahl der Gutachter achten?
Machen sich Geschädigte auf die Suche nach einem geeigneten Gutachter, sollten diese darauf achten, dass dieser
- KFZ-Meister oder Diplom-Ingenieur ist
- Öffentlich bestellt oder vereidigt ist
- eine Zertifizierung wie ZAK vorzuweisen hat
- bestenfalls Mitglied in einem anerkannten Berufsverband ist
Fazit:
Hat ein Unfall stattgefunden, ist die Verzweiflung erst einmal groß, denn starke Unsicherheiten treten auf. Die Versicherung konsultiert einen Gutachter, wenn der Schaden oberhalb der Bagatellschäden liegt und begründet den eigenen Gutachter damit, dass dem Geschädigten Arbeit abgenommen werden soll. Was auf den ersten Blick gut aussieht, bedarf eines zweiten Blickes. Denn dieser Gutachter orientiert sich primär an den Interessen der Versicherung und die möchte die Kosten so gering wie möglich halten. Um zu seinem Recht zu kommen, sollte daher in jedem Fall auch ein eigener, unabhängiger Gutachter beauftragt werden.